Aufnahmebedingungen

  1. Tiere werden nur in gesundem Zustand in Pension genommen.
  2. Hunde und Katzen unter 6 Monaten, Hunde über 12 Jahre und Katzen über 14 Jahre werden nur nach Rücksprache mit der Pensionsleitung aufgenommen.
  3. Hunde werden nur mit festem Halsband und Leine aufgenommen !
    Auf dem Pensionsgelände herrscht Leinenpflicht !
    Eine Aufnahme mit Stachelhalsband ist nicht möglich.
  4. Bei der Aufnahme sind Hunde an der Leine zu führen und Katzen in einem Transportkorb zu bringen.
  5. Besonderheiten, wie z.B. Diäten, Medikamente oder besonderes Futter sprechen Sie bitte mit der Pensionsleitung ab.
  6. Tiere werden nur nach vorheriger Anmeldung aufgenommen.

AGB

  1. Der/Die Auftraggeber/in erklärt, dass das in Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. Der Personalausweis ist vorzulegen.
  2. Der/Die Auftraggeber/in erklärt nach bestem Wissen, dass das eingebrachte Tier gesund und frei von Seuchen ist. Der Impfpass ist vorzulegen.
  3. Der Eigentümer haftet für jeglichen durch sein Tier während dessen Aufenthaltes in der Tierpension verursachten Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.
  4. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während dessen Aufenthaltes in der Tierpension übernimmt die Pension nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters der Tierpension verursacht wurde. Die Hundepension übernimmt keine Kosten, die durch Entlaufen, Krankheit/Verletzung oder Tod des Hundes entstehen, es sei denn, es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
  5. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. Diese ist durch eine entsprechende Bestätigung der Versicherung, die nicht älter als 6 Monate sein darf, nachzuweisen. Der/Die Hundehalter/in tritt für alle von ihm/ihr und dem Hund verursachten Schäden ein, außer bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension.
  6. Für Tiere, die in der Pension erkranken und tierärztliche Versorgung bedürfen, trägt der/die Eigentümer/in die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente usw.
  7. Für den Fall, dass der/die Eigentümer/in / Auftraggeber/in das in Pension gebrachte Tier nicht vereinbarungsgemäß nach zweimaliger Abmahnung (jeweils 5 Tage) abholt, oder die vereinbarte Pension nicht bezahlt, erklärt er bereits jetzt, dass er nach Ablauf der o.g. Fristen die Tierpension bemächtigt, das Tier in seinem Namen zu veräußern, in ein Tierheim zu verbringen bzw. in gute Hände zu vermitteln.
  8. Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung.
  9. Der/Die Auftraggeber/in versichert, dass:
    - der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut geimpft ist, jede Impfung mindestens 2 Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist.
    - das Kaninchen gegen Chinaseuche und Myxomatose geimpft ist.
  10. Chronische Krankheiten sind der Pension vor Pensionsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.
    Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Pension über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit bzw. Stressanfälligkeit seines Tieres vor Beginn des Pensionsaufenthaltes zu informieren.
  11. Sollte eine Wurmkur für Spul- und Bandwürmer bei Pensionsbeginn länger als 3 Monate nicht mehr durchgeführt worden sein, wird dies vom Pensionsinhaber kostenpflichtig nachgeholt.
  12. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen diese Impfpflicht entstehen.
  13. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus.
  14. Für die Zeit des Aufenthalts in der Tierpension ist das Tier über die Tierpension nicht gesondert haftpflichtversichert.
  15. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies unverzüglich anzuzeigen.
  16. Für mitgebrachte Sachen übernimmt die Pension keine Haftung.
  17. Pensionsbeginn und Pensionsende
    Die Abgabe und das Abholen der Tiere erfolgt zu den Im Antrag vermerkten Terminen. Die Uhrzeiten sind mit dem Betreiber kurzfristig (1 -2 Tage vor dem Datum) telefonisch abzustimmen.
  18. Pensionspreise
    Die aktuelle Preisliste ist verbindlich und gilt durch die Abzeichnung des Vertrages als anerkannt. Die Kosten für den Aufenthalt werden beim einchecken in bar fällig.
  19. Bei Abwicklung der Pensionsreservierung per E-Mail gilt die Zusendung des Pensionsvertrages als verbindliche Reservierung,, unabhängig davon, ob der Vertrag vom Auftraggeber gegengezeichnet übersandt wurde.
  20. Stornierungen
    Im Falle des Rücktritts des Tierhalters/der Tierhalterin vom Pensionsantrag fallen folgende Stornobeträge an:
    • bis 21 Tage vor Pensionsbeginn 20%,
    • bis 10 Tage 35%,
    • bis 3 Tage 50%,
    • danach 100% der Unterbringungskosten für den gebuchten Zeitraum.
  21. Datenschutz
    Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten des Kunden unterliegen der Datenschutzregelung und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.
  22. Kenntnisnahme
    Mit seiner Unterschrift im Pensions- bzw. Betreuungsvertrag bestätigt der Kunde, die vorliegende AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.
  23. Schlussbestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
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